Rechtliche Grundlagen des Kindesunterhalts in Österreich

Wenn Sie eine unverbindliche Orientierung zur Höhe möchten, können Sie die Berechnung im Unterhaltsrechner durchführen.

Einführung

In Österreich richtet sich die Höhe des nach dem Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) und der Rechtsprechung der Gerichte. Da das Gesetz bewusst keine konkrete Berechnungsformel vorgibt, haben sich in der Praxis anerkannte Modelle wie die , die und die sogenannte herausgebildet.

Diese Seite erklärt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen in klarer und verständlicher Form.

Gesetzliche Grundlagen

Die zentrale Bestimmung zum Kindesunterhalt findet sich in § 231 ABGB. Darin steht:

Eltern müssen nach ihren Kräften anteilig zur Deckung der angemessenen Bedürfnisse des Kindes beitragen.

Weitere Bestimmungen (§§ 231–235 ABGB) regeln:

  • durch Betreuung
  • Unterhaltspflichten beider Elternteile
  • Anrechnung
  • Unwirksamkeit von Vereinbarungen, die einseitig die Unterhaltspflicht verschieben

Das Gesetz legt keine konkreten Prozentsätze, keine Altersgruppen und keine Rechenmethode fest.

Wie Gerichte den Kindesunterhalt bemessen

In der Praxis orientieren sich österreichische Gerichte an zwei Grundsätzen:

  • Bedarf des Kindes
  • Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils

Da das Gesetz keine fixen Rechenschritte vorgibt, hat die Rechtsprechung über Jahrzehnte praktische Modelle entwickelt.

Die Prozentmethode

Die ist die in Österreich am weitesten verbreitete Orientierungshilfe zur Bemessung des . Sie basiert auf folgenden altersabhängigen Richtwerten:

  • 0–5 Jahre: 16 %
  • 6–9 Jahre: 18 %
  • 10–14 Jahre: 20 %
  • ab 15 Jahren: 22 %

Diese Werte sind gerichtliche Richtwerte, keine gesetzlich fixen Beträge.

Zusätzlich reduzieren Gerichte den Prozentsatz:

  • bei weiteren Kindern („")
  • bei Ehegattenunterhaltspflichten
  • bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit

Regelbedarfssätze

Die werden jährlich von österreichischen Behörden veröffentlicht. Sie geben einen durchschnittlichen pro Altersgruppe an.

Wichtig:

  • Sie sind keine gesetzlichen Mindest- oder Höchstgrenzen
  • Sie dienen als Kontrollgröße
  • Sie werden häufig verwendet, um über- oder unterdurchschnittliche Lebensverhältnisse einzuschätzen

Beispielhafte Altersgruppen:

  • 0–5 Jahre
  • 6–9 Jahre
  • 10–14 Jahre
  • 15–19 Jahre
  • ab 20 Jahren

(Die konkreten Werte ändern sich jährlich.)

Luxusgrenze (Unterhaltsstopp)

Bei besonders hohem Einkommen des kann die Prozentmethode zu sehr hohen Unterhaltsbeträgen führen.

Um Überalimentierung zu vermeiden, wird in der Praxis eine Obergrenze angewendet:

  • ca. 2- bis 2,5-facher

Diese Grenze ist nicht gesetzlich, sondern ständige Gerichtspraxis.

Mehrere Kinder & Mehrkindstaffel

Im Gesetz gibt es keine starre mathematische Formel für die Mehrkindstaffel. Gerichte orientieren sich an Anzahl und Alter der Kinder sowie an der Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Person und reduzieren Prozentsätze entsprechend.

Der Rechner in dieser Webseite bildet dies in einem vereinfachten Modell nach:

  • altersabhängige Basis-Prozentsätze (16 % für 0–5 Jahre, 18 % für 6–9 Jahre, 20 % für 10–14 Jahre, 22 % ab 15 Jahren)
  • zusätzliche Reduktion um 1 Prozentpunkt für jüngere Geschwister (unter 10 Jahren) und um 2 Prozentpunkte für ältere (ab 10 Jahren)

Wichtig: Es handelt sich um ein vereinfachtes, praxisnahes Modell zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Leistungsfähigkeit & Belastungsgrenze

Der darf durch Unterhaltszahlungen nicht völlig überlastet werden.

Gerichte achten darauf, dass:

  • ein angemessener Teil des Einkommens zur eigenen Lebensführung bleibt
  • zusätzliche Pflichten berücksichtigt werden
  • eine „" nicht überschritten wird

Auch hier gibt es keine gesetzlich fixen Zahlen, sondern richterliche Beurteilung.

Wechselmodell (geteilte Betreuung)

Beim sogenannten (zum Beispiel, wenn das Kind ungefähr zur Hälfte bei jedem Elternteil lebt) gibt es weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung eine starre, einheitliche Berechnungsformel. Die erfolgt im Einzelfall und berücksichtigt insbesondere das Einkommen beider Elternteile, die tatsächlichen Betreuungsanteile, Naturalleistungen und zusätzliche Kosten der Doppelversorgung.

Unser Unterhaltsrechner bildet diese komplexe Einzelfallprüfung nicht vollständig ab. Zur praktischen Orientierung verwendet er ein vereinfachtes Modell, das von einem 50/50-Betreuungsverhältnis ausgeht und den Unterhaltsbetrag entsprechend reduziert. Diese Vereinfachung hilft bei der Einschätzung typischer Größenordnungen, ersetzt aber keine individuelle rechtliche Prüfung und keine gerichtliche Entscheidung.

Sonderbedarf

Zusätzlich zum allgemeinen kann es besonderen, außergewöhnlichen Bedarf geben, etwa:

  • medizinische Kosten
  • Schule, Ausbildung, besondere Förderung
  • Pflege- oder Betreuungsaufwand

Dieser Sonderbedarf wird nur dann berücksichtigt, wenn er notwendig, angemessen und nachweisbar ist.

Hinweis zu Vereinfachungen im Unterhaltsrechner

Da manche Bereiche nur gerichtlich im Einzelfall beurteilt werden können, bildet der Rechner ausschließlich Orientierungswerte ab.

Wichtig: Die , die und die 50%- sind Orientierungshilfen der Rechtsprechung, keine gesetzlich festgelegten Berechnungsformeln.

Der Rechner berücksichtigt NICHT:

  • (z. B. medizinische Kosten, Zahnspangen, Schulveranstaltungen)
  • (z. B. Lehrlingsentschädigung)
  • Familienbeihilfe / Kinderabsetzbetrag
  • Frühere oder weitere Unterhaltspflichten (z. B. Ex-Partner, weitere Kinder aus anderen Beziehungen)
  • Komplexe Einkommensermittlung (13. & 14. Gehalt, Boni, Jahresdurchschnitt bei Selbstständigen)
  • Sonderfälle internationaler Zuständigkeit
  • exakte berechnung

Wichtig: Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung und stellt keine gerichtliche Unterhaltsbemessung dar. Er soll eine realistische, aber unverbindliche Orientierung geben.

Quellenübersicht & weiterführende Informationen

Diese Seite bietet eine zusammenfassende Darstellung des österreichischen Kindesunterhaltsrechts. Sie basiert auf allgemein zugänglichen, offiziellen Rechtsquellen und der langjährigen gerichtlichen Praxis.

Gesetzliche Grundlagen

Gerichtliche Praxis

  • Langjährige Judikatur der österreichischen Gerichte, insbesondere des Obersten Gerichtshofs (OGH), zur Bemessung des Kindesunterhalts.
  • Anerkannte Orientierungsmodelle wie die Prozentmethode, die Verwendung von Regelbedarfssätzen und die sogenannte „Luxusgrenze" (Unterhaltsstopp).
  • Eine Auswahl aktueller Entscheidungen kann über das RIS recherchiert werden:Judikatur im RIS durchsuchen

Offizielle Stellen & Informationen