Rechtliche Grundlagen des Kindesunterhalts in Österreich
Wenn Sie eine unverbindliche Orientierung zur Höhe möchten, können Sie die Berechnung im Unterhaltsrechner durchführen.
Einführung
In Österreich richtet sich die Höhe des Kindesunterhalts nach dem Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) und der Rechtsprechung der Gerichte. Da das Gesetz bewusst keine konkrete Berechnungsformel vorgibt, haben sich in der Praxis anerkannte Modelle wie die Prozentmethode, die Regelbedarfssätze und die sogenannte Luxusgrenze herausgebildet.
Diese Seite erklärt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen in klarer und verständlicher Form.
Gesetzliche Grundlagen
Die zentrale Bestimmung zum Kindesunterhalt findet sich in § 231 ABGB. Darin steht:
Eltern müssen nach ihren Kräften anteilig zur Deckung der angemessenen Bedürfnisse des Kindes beitragen.
Weitere Bestimmungen (§§ 231–235 ABGB) regeln:
- Naturalunterhalt durch Betreuung
- Unterhaltspflichten beider Elternteile
- Anrechnung eigener Einkünfte des Kindes
- Unwirksamkeit von Vereinbarungen, die einseitig die Unterhaltspflicht verschieben
Das Gesetz legt keine konkreten Prozentsätze, keine Altersgruppen und keine Rechenmethode fest.
Wie Gerichte den Kindesunterhalt bemessen
In der Praxis orientieren sich österreichische Gerichte an zwei Grundsätzen:
- Bedarf des Kindes
- Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils
Da das Gesetz keine fixen Rechenschritte vorgibt, hat die Rechtsprechung über Jahrzehnte praktische Modelle entwickelt.
Die Prozentmethode
Die Prozentmethode ist die in Österreich am weitesten verbreitete Orientierungshilfe zur Bemessung des Kindesunterhalts. Sie basiert auf folgenden altersabhängigen Richtwerten:
- 0–5 Jahre: 16 %
- 6–9 Jahre: 18 %
- 10–14 Jahre: 20 %
- ab 15 Jahren: 22 %
Diese Werte sind gerichtliche Richtwerte, keine gesetzlich fixen Beträge.
Zusätzlich reduzieren Gerichte den Prozentsatz:
- bei weiteren Kindern („Mehrkindstaffel")
- bei Ehegattenunterhaltspflichten
- bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit
Regelbedarfssätze
Die Regelbedarfssätze werden jährlich von österreichischen Behörden veröffentlicht. Sie geben einen durchschnittlichen Geldunterhaltsbedarf pro Altersgruppe an.
Wichtig:
- Sie sind keine gesetzlichen Mindest- oder Höchstgrenzen
- Sie dienen als Kontrollgröße
- Sie werden häufig verwendet, um über- oder unterdurchschnittliche Lebensverhältnisse einzuschätzen
Beispielhafte Altersgruppen:
- 0–5 Jahre
- 6–9 Jahre
- 10–14 Jahre
- 15–19 Jahre
- ab 20 Jahren
(Die konkreten Werte ändern sich jährlich.)
Luxusgrenze (Unterhaltsstopp)
Bei besonders hohem Einkommen des Unterhaltspflichtigen kann die Prozentmethode zu sehr hohen Unterhaltsbeträgen führen.
Um Überalimentierung zu vermeiden, wird in der Praxis eine Obergrenze angewendet:
- ca. 2- bis 2,5-facher Regelbedarfssatz
Diese Grenze ist nicht gesetzlich, sondern ständige Gerichtspraxis.
Mehrere Kinder & Mehrkindstaffel
Im Gesetz gibt es keine starre mathematische Formel für die Mehrkindstaffel. Gerichte orientieren sich an Anzahl und Alter der Kinder sowie an der Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Person und reduzieren Prozentsätze entsprechend.
Der Rechner in dieser Webseite bildet dies in einem vereinfachten Modell nach:
- altersabhängige Basis-Prozentsätze (16 % für 0–5 Jahre, 18 % für 6–9 Jahre, 20 % für 10–14 Jahre, 22 % ab 15 Jahren)
- zusätzliche Reduktion um 1 Prozentpunkt für jüngere Geschwister (unter 10 Jahren) und um 2 Prozentpunkte für ältere (ab 10 Jahren)
Wichtig: Es handelt sich um ein vereinfachtes, praxisnahes Modell zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Leistungsfähigkeit & Belastungsgrenze
Der Unterhaltspflichtige darf durch Unterhaltszahlungen nicht völlig überlastet werden.
Gerichte achten darauf, dass:
- ein angemessener Teil des Einkommens zur eigenen Lebensführung bleibt
- zusätzliche Pflichten berücksichtigt werden
- eine „Belastungsgrenze" nicht überschritten wird
Auch hier gibt es keine gesetzlich fixen Zahlen, sondern richterliche Beurteilung.
Wechselmodell (geteilte Betreuung)
Beim sogenannten Wechselmodell (zum Beispiel, wenn das Kind ungefähr zur Hälfte bei jedem Elternteil lebt) gibt es weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung eine starre, einheitliche Berechnungsformel. Die Unterhaltsbemessung erfolgt im Einzelfall und berücksichtigt insbesondere das Einkommen beider Elternteile, die tatsächlichen Betreuungsanteile, Naturalleistungen und zusätzliche Kosten der Doppelversorgung.
Unser Unterhaltsrechner bildet diese komplexe Einzelfallprüfung nicht vollständig ab. Zur praktischen Orientierung verwendet er ein vereinfachtes Modell, das von einem 50/50-Betreuungsverhältnis ausgeht und den Unterhaltsbetrag entsprechend reduziert. Diese Vereinfachung hilft bei der Einschätzung typischer Größenordnungen, ersetzt aber keine individuelle rechtliche Prüfung und keine gerichtliche Entscheidung.
Sonderbedarf
Zusätzlich zum allgemeinen Unterhalt kann es besonderen, außergewöhnlichen Bedarf geben, etwa:
- medizinische Kosten
- Schule, Ausbildung, besondere Förderung
- Pflege- oder Betreuungsaufwand
Dieser Sonderbedarf wird nur dann berücksichtigt, wenn er notwendig, angemessen und nachweisbar ist.
Hinweis zu Vereinfachungen im Unterhaltsrechner
Da manche Bereiche nur gerichtlich im Einzelfall beurteilt werden können, bildet der Rechner ausschließlich Orientierungswerte ab.
Wichtig: Die Prozentmethode, die Mehrkindstaffel und die 50%-Belastungsgrenze sind Orientierungshilfen der Rechtsprechung, keine gesetzlich festgelegten Berechnungsformeln.
Der Rechner berücksichtigt NICHT:
- Sonderbedarf (z. B. medizinische Kosten, Zahnspangen, Schulveranstaltungen)
- Eigeneinkommen des Kindes (z. B. Lehrlingsentschädigung)
- Familienbeihilfe / Kinderabsetzbetrag
- Frühere oder weitere Unterhaltspflichten (z. B. Ex-Partner, weitere Kinder aus anderen Beziehungen)
- Komplexe Einkommensermittlung (13. & 14. Gehalt, Boni, Jahresdurchschnitt bei Selbstständigen)
- Anspannungsgrundsatz
- Sonderfälle internationaler Zuständigkeit
- exakte Wechselmodellberechnung
Wichtig: Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung und stellt keine gerichtliche Unterhaltsbemessung dar. Er soll eine realistische, aber unverbindliche Orientierung geben.
Quellenübersicht & weiterführende Informationen
Diese Seite bietet eine zusammenfassende Darstellung des österreichischen Kindesunterhaltsrechts. Sie basiert auf allgemein zugänglichen, offiziellen Rechtsquellen und der langjährigen gerichtlichen Praxis.
Gesetzliche Grundlagen
- §§ 231–235 ABGB – Kindesunterhalt https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/1811/946/P231/NOR40152768
- § 94 ABGB – Ehegattenunterhalt https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/1811/946/P94/NOR40152649
- § 140 ABGB – Grundlage der Unterhaltsbemessung https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/1811/946/P140/NOR40153194
- Weitere familien- und unterhaltsrechtliche Bestimmungen des ABGB sowie verfahrensrechtliche Vorschriften (z.B. Zuständigkeiten der Gerichte und Behörden).
Gerichtliche Praxis
- Langjährige Judikatur der österreichischen Gerichte, insbesondere des Obersten Gerichtshofs (OGH), zur Bemessung des Kindesunterhalts.
- Anerkannte Orientierungsmodelle wie die Prozentmethode, die Verwendung von Regelbedarfssätzen und die sogenannte „Luxusgrenze" (Unterhaltsstopp).
- Eine Auswahl aktueller Entscheidungen kann über das RIS recherchiert werden:Judikatur im RIS durchsuchen
Offizielle Stellen & Informationen
- BMJ – Allgemeine Informationen zum Unterhaltsrecht https://www.justiz.gv.at/unterhalt
- BMF – Regelbedarfssätze https://www.bmf.gv.at
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) – Zugang zu Bundesgesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen.
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