Unterhaltsrechner Österreich
Kostenfrei & ohne Registrierung Unterhalt berechnen
Schnell, einfach & unverbindlich: Ihr Unterhaltsrechner für Österreich.
Unser Unterhaltsrechner hilft Ihnen dabei, den voraussichtlichen monatlichen Kindesunterhalt nach österreichischer Rechtspraxis zu ermitteln. Die Berechnung basiert auf der typischen Prozentmethode, Altersstaffeln, einer Belastungsgrenze sowie der Berücksichtigung des Betreuungsmodells.
Der Rechner liefert keine behördliche oder gerichtliche Entscheidung, sondern eine Orientierung, wie sie häufig in der Praxis angewendet wird.
Unterhalt berechnen
Geben Sie die folgenden Informationen ein, um eine unverbindliche Orientierung zu erhalten.
Wie funktioniert der Unterhaltsrechner?
Unser Unterhaltsrechner basiert auf der in Österreich weit verbreiteten Prozentmethode, bei der der Kindesunterhalt als prozentualer Anteil des monatlichen Nettoeinkommens berechnet wird.
Richtwerte nach Altersgruppen:
- 0–5 Jahre: 16 %
- 6–9 Jahre: 18 %
- 10–14 Jahre: 20 %
- ab 15 Jahren: 22 %
Zusätzlich berücksichtigt der Rechner folgende Faktoren:
Mehrkindstaffel (vereinfachtes Modell):
Bei mehreren Kindern wird der Prozentsatz jedes Kindes reduziert:
- für weitere Kinder unter 10 Jahren um 1 Prozentpunkt
- für weitere Kinder ab 10 Jahren um 2 Prozentpunkte
Die Reduktion wird pro Kind anhand der Altersverteilung der Geschwister berechnet. Es handelt sich um ein vereinfachtes, praxisnahes Modell.
Belastungsgrenze (50%-Regel):
Nach der Berechnung nach Prozentmethode und Mehrkindstaffel wird geprüft, ob die Summe aller Beträge mehr als 50 % des Nettoeinkommens übersteigt. Falls ja, werden alle Beträge proportional mit einem Skalierungsfaktor gekürzt, damit die Gesamtbelastung 50 % nicht überschreitet. Diese Vereinfachung folgt der gerichtlichen Praxis zur Wahrung der Leistungsfähigkeit.
Wechselmodell (50/50):
Nach der Berechnung nach Prozentmethode, Mehrkindstaffel und 50%-Belastungsgrenze wird beim Wechselmodell ein Betreuungsfaktor von 0,5 verwendet. Der Unterhaltsbetrag wird entsprechend halbiert. Da es keine gesetzliche Formel für das Wechselmodell gibt, ist dies eine vereinfachte Orientierungshilfe.
Nicht berücksichtigt:
- Sonderbedarf (z. B. medizinische Kosten, Schulveranstaltungen, Zahnspange)
- Eigeneinkommen des Kindes (z. B. Lehrlingsentschädigung)
- Familienbeihilfe / steuerliche Entlastung
- Frühere oder weitere Unterhaltspflichten (z. B. Ex-Partner, weitere Kinder)
- Komplexe Einkommensermittlung (13. & 14. Gehalt, Boni, Jahresdurchschnitt)
Die tatsächliche Unterhaltshöhe kann im Einzelfall abweichen, da Gerichte weitere individuelle Faktoren berücksichtigen.
Wann sollte ich professionelle Beratung in Anspruch nehmen?
Eine Beratung ist sinnvoll bei:
- stark schwankendem oder unklarem Einkommen
- mehreren Unterhaltspflichten
- Wechselmodell 50/50
- Sonderbedarf (z. B. medizinische Kosten, Ausbildung, Betreuung)
- Streit über die Höhe des Unterhalts
- Unterhalt im internationalen Kontext
Unser Rechner zeigt verständliche Richtwerte – die tatsächliche Unterhaltshöhe kann im Einzelfall abweichen.
Unterhaltsrechner