Wie wir den Unterhalt berechnen
Einführung
Unser Unterhaltsrechner soll Ihnen eine realistische, aber unverbindliche Orientierung zur voraussichtlichen Höhe des Kindesunterhalts geben.
Das österreichische Recht schreibt keine fixe Formel vor. In der Praxis haben sich aber Prozentmethode, Altersstaffeln und eine Begrenzung der Gesamtbelastung durchgesetzt.
Wir orientieren uns an dieser Praxis und bilden sie in einer vereinfachten, nachvollziehbaren Berechnung nach.
Kurzüberblick: So funktioniert der Rechner
In vereinfachter Form läuft die Berechnung so ab:
- Wir nehmen das monatliche Nettoeinkommen der unterhaltspflichtigen Person.
- Für jedes Kind bestimmen wir einen altersabhängigen Prozentsatz nach der Prozentmethode (16 / 18 / 20 / 22 %).
- Für jedes Kind wird eine Mehrkindstaffel angewendet: minus 1 Prozentpunkt je weiterem Kind unter 10 Jahren, minus 2 Prozentpunkte je weiterem Kind ab 10 Jahren.
- Aus diesen Prozentsätzen ergeben sich Basisunterhaltsbeträge für jedes Kind, die summiert werden.
- Es wird geprüft, ob die Summe dieser Beträge mehr als 50 % des Nettoeinkommens beträgt. Falls ja, wird ein Skalierungsfaktor berechnet und alle Beträge werden proportional gekürzt.
- Je nach Betreuungsmodell wird ein Betreuungsfaktor angewendet: 1,0 bei überwiegender Betreuung, 0,5 beim Wechselmodell.
Das Ergebnis ist ein Orientierungswert, der die typische österreichische Bemessungspraxis vereinfacht abbildet.
Schritt 1: Unterhaltsbemessungsgrundlage (Nettoeinkommen)
Als Ausgangspunkt verwenden wir das von Ihnen angegebene monatliche Nettoeinkommen der unterhaltspflichtigen Person.
Darunter verstehen wir:
- Einkommen nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
- ohne detaillierte Prüfung einzelner Abzüge, Sonderzahlungen oder komplexer Einkommensbestandteile.
In der Praxis würden Gerichte das Einkommen genauer prüfen (z. B. variable Gehälter, Boni, Sachbezüge, Anspannungsgrundsatz).
Unser Rechner verwendet aus Gründen der Einfachheit eine vereinfachte Bemessungsgrundlage: das von Ihnen angegebene durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen.
Schritt 2: Altersabhängige Prozentsätze und Mehrkindstaffel
Für jedes Kind wird ein altersabhängiger Prozentsatz nach der Prozentmethode gewählt:
- 0–5 Jahre: 16 %
- 6–9 Jahre: 18 %
- 10–14 Jahre: 20 %
- ab 15 Jahren: 22 %
Wenn mehrere Kinder unterhaltsberechtigt sind, wird für jedes Kind eine Mehrkindstaffel angewendet:
- minus 1 Prozentpunkt je weiterem Kind unter 10 Jahren
- minus 2 Prozentpunkte je weiterem Kind ab 10 Jahren
Diese Reduktion wird pro Kind individuell anhand der Altersverteilung der Geschwister berechnet. Der effektive Prozentsatz darf dabei nicht unter einen Mindestwert sinken.
Aus diesen Prozentsätzen ergeben sich Basisunterhaltsbeträge für jedes Kind:
Effektiver Prozentsatz = Basisprozentsatz – Mehrkindstaffel-Reduktion
Basisunterhaltsbetrag je Kind = Nettoeinkommen × Effektiver Prozentsatz
Beispiel (ohne Mehrkindstaffel, zur Veranschaulichung):
Nettoeinkommen 2.300 €, 1 Kind
- Kind 4 Jahre → 16 % → 368 €
- Kind 10 Jahre → 20 % → 460 €
Diese Werte sind Orientierungswerte, keine gesetzlichen Fixbeträge.
Schritt 3: Summierung und 50%-Belastungsgrenze
Die Basisunterhaltsbeträge aller Kinder (nach Prozentmethode und Mehrkindstaffel berechnet) werden summiert.
Es wird geprüft, ob die Summe dieser Beträge mehr als 50 % des Nettoeinkommens beträgt. Falls ja, wird ein Skalierungsfaktor berechnet und alle Beträge werden proportional gekürzt.
Technisch läuft das so ab:
- Die Basisunterhaltsbeträge aller Kinder werden zu einer Zwischensumme Summe_Basisbeträge addiert.
- Es wird eine maximale Gesamtbelastung berechnet:
Max_Gesamt = Nettoeinkommen × 0,5
Fall A: Summe_Basisbeträge ≤ Max_Gesamt
Alle Kinder behalten ihren Basisbetrag unverändert.
Fall B: Summe_Basisbeträge > Max_Gesamt
Alle Beträge werden mit einem Skalierungsfaktor proportional gekürzt:
Skalierungsfaktor = Max_Gesamt ÷ Summe_Basisbeträge
Gekürzter_Betrag_Kind = Basisbetrag_Kind × Skalierungsfaktor
So wird sichergestellt, dass die Gesamtbelastung nicht mehr als 50 % des Nettoeinkommens beträgt und die Kürzung fair auf alle Kinder verteilt wird.
Schritt 4: Betreuungsmodell
Unser Rechner unterscheidet zwei Betreuungsvarianten:
Überwiegende Betreuung
- Das Kind lebt überwiegend bei einem Elternteil.
- Der andere Elternteil leistet Geldunterhalt.
- Nach der Berechnung nach Prozentmethode, Mehrkindstaffel und 50%-Belastungsgrenze wird in diesem Fall ein Betreuungsfaktor von 1,0 verwendet. Der Betrag wird nicht zusätzlich reduziert.
Wechselmodell (annähernd 50/50)
Das Kind verbringt ungefähr gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen.
In der Realität erfolgt die Unterhaltsbemessung hier deutlich komplexer (Einkommensvergleich beider Eltern, genaue Betreuungsanteile, eventuell Ausgleichszahlungen).
Unser Rechner bildet das vereinfacht ab:
Nach der Berechnung nach Prozentmethode, Mehrkindstaffel und 50%-Belastungsgrenze wird ein Betreuungsfaktor von 0,5 verwendet. Der Unterhaltsbetrag wird entsprechend halbiert.
Das bedeutet: Im Wechselmodell zeigt der Rechner einen niedrigeren Orientierungswert, um der geteilten Betreuung Rechnung zu tragen – ohne den Anspruch zu erheben, die komplexe gerichtliche Berechnung vollständig abzubilden.
Schritt 5: Rundung und Darstellung
Die berechneten Unterhaltsbeträge werden:
- in Euro pro Monat angegeben,
- auf sinnvolle Beträge gerundet (z. B. auf ganze Euro),
- als Gesamtbetrag für alle Kinder gemeinsam dargestellt.
In künftigen Erweiterungen können zusätzlich Einzelbeträge je Kind angezeigt werden.
Was der Rechner nicht abbildet
Um die Bedienung einfach zu halten, verzichtet diese Version bewusst auf eine Reihe komplexer Detailprüfungen.
Nicht berücksichtigt werden insbesondere:
Familienbeihilfe: Die Familienbeihilfe wird von diesem Rechner nicht berücksichtigt.
Sonderbedarf: Sonderbedarf umfasst außergewöhnliche oder unregelmäßige Kosten wie medizinische Behandlungen, Zahnspangen oder Schulveranstaltungen. Da solche Kosten nur nach individueller gerichtlicher Prüfung berücksichtigt werden, bildet der Rechner Sonderbedarf nicht ab.
Eigeneinkommen des Kindes: Verdient ein Kind selbst Einkommen, kann dies seinen Unterhaltsanspruch mindern. Da die Anrechnung einzelfallabhängig ist und keine pauschale Formel existiert, berücksichtigt dieser Rechner kein Eigeneinkommen.
Weitere Unterhaltspflichten: Unterhaltspflichten gegenüber anderen Personen – beispielsweise früheren Ehegattinnen oder Ehegatten oder weiteren Kindern aus anderen Beziehungen – können die Leistungsfähigkeit verringern. Der Rechner berücksichtigt solche Verpflichtungen nicht.
Einkommensermittlung: Unser Rechner verwendet das monatliche Nettoeinkommen. In der gerichtlichen Praxis werden jedoch häufig Sonderzahlungen (13. & 14. Gehalt), Boni und Überstunden auf einen Jahresdurchschnitt umgelegt. Diese komplexe Einkommensberechnung wird hier bewusst nicht abgebildet.
- Anspannungsgrundsatz
(fiktives höheres Einkommen bei fehlender Erwerbsbemühung) - exakte Mehrkindstaffel nach konkreter Gerichtspraxis
(wir verwenden statt komplexer Staffeln eine allgemeine 50-%-Belastungsgrenze) - internationale Konstellationen / Mischunterhalt
Diese Aspekte werden in der Praxis von Gerichten und Beratungsstellen im Einzelfall geprüft, können aber in einem einfachen Online-Rechner nicht vollständig abgebildet werden.
Beispielrechnungen
Beispiel 1: Ein Kind, 10 Jahre, überwiegende Betreuung
Nettoeinkommen: 2.300 €
1 Kind, 10 Jahre → Altersgruppe 10–14 → 20 %
Schritt 1 – Basisprozentsatz:
Altersgruppe 10–14 → 20 %
Schritt 2 – Mehrkindstaffel:
Nur 1 Kind → keine Reduktion
Schritt 3 – Basisbetrag:
2.300 € × 20 % = 460 €
Schritt 4 – 50-%-Prüfung:
50 % von 2.300 € = 1.150 €
460 € liegt unterhalb dieser Grenze → keine Kürzung.
Schritt 5 – Betreuungsmodell:
Überwiegende Betreuung → Betreuungsfaktor 1,0 → keine zusätzliche Reduktion
Ergebnis (Orientierung):
Unterhalt: ca. 460 € pro Monat
Beispiel 2: Zwei Kinder (4 und 12 Jahre), überwiegende Betreuung
Nettoeinkommen: 3.000 €
Kind A: 4 Jahre → 16 %
Kind B: 12 Jahre → 20 %
Schritt 1 – Basisprozentsätze:
Kind A (4 Jahre): 16 %
Kind B (12 Jahre): 20 %
Schritt 2 – Mehrkindstaffel:
Kind A: 16 % – 2 % (Kind B ab 10) = 14 %
Kind B: 20 % – 1 % (Kind A unter 10) = 19 %
Schritt 3 – Basisbeträge:
Kind A: 3.000 € × 14 % = 420 €
Kind B: 3.000 € × 19 % = 570 €
Summe Basisbeträge = 990 €
Schritt 4 – 50-%-Prüfung:
50 % von 3.000 € = 1.500 €
990 € ≤ 1.500 € → keine Kürzung.
Schritt 5 – Betreuungsmodell:
Überwiegende Betreuung → Betreuungsfaktor 1,0 → keine zusätzliche Reduktion
Ergebnis (Orientierung):
Gesamtunterhalt: ca. 990 € pro Monat
(Verteilung intern: ca. 420 € + 570 €)
Beispiel 3: Viele Kinder, knappe Leistungsfähigkeit
Hier zeigt sich die Wirkung der 50-%-Grenze.
Nettoeinkommen: 2.000 €
3 Kinder: Nach Prozentmethode und Mehrkindstaffel ergeben sich effektive Prozentsätze, die zusammen mehr als 50 % ausmachen können.
Basisbeträge nach Prozentmethode und Mehrkindstaffel (vereinfacht dargestellt):
Die Summe der Basisbeträge überschreitet in diesem Beispiel die 50%-Grenze.
50-%-Prüfung:
50 % von 2.000 € = 1.000 €
1.080 € > 1.000 € → die Beträge werden proportional gekürzt.
Unser Rechner zeigt im Ergebnis eine Summe von ca. 1.000 €, verteilt proportional auf die drei Kinder.
Wichtiger Hinweis
Dieser Unterhaltsrechner:
- orientiert sich an typischen österreichischen Richtwerten (Prozentmethode, Altersstaffeln, Belastungsgrenze),
- kann aber niemals eine individuelle, rechtliche Beurteilung ersetzen.
Die tatsächliche Unterhaltshöhe kann im Einzelfall:
- höher oder niedriger ausfallen,
- von Gerichten oder einvernehmlichen Vereinbarungen abweichen,
- durch Sonderbedarf, Einkommensänderungen oder besondere Umstände beeinflusst werden.
Für strittige oder komplexe Fälle empfehlen wir dringend, sich an:
- Rechtsanwält:innen,
- Jugendämter,
- Familienberatungsstellen oder
- Gerichte
zu wenden.
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